Sicherheitskooperationen zwischen Polizei und Wirtschaft

Die DPolG hat wiederholt darauf hingewiesen, dass sich die technische Ausstattung der Polizei häufig nicht auf einem Niveau befindet, um noch mit den neueste Technologien nutzenden Straftätern mithalten zu können. So müssen beispielsweise viele Fahrzeuge wegen Überalterung ausgemustert werden. Die Informations- und Kommunikationstechnik ist ebenso wie die EDV-Ausstattung, soweit überhaupt vorhanden, zumeist veraltet.

Angesichts der angespannten Finanzsituation der öffentlichen Haushalte und düsterer Finanzprognosen, aber auch zur Einsparung von Steuergeldern, hält es die DPolG daher für dringend erforderlich, für diesen Bereich alternative Finanzierungsmodelle aufzuzeigen.

Gefordert wird eine Unterstützung der Polizei durch die Wirtschaft in Form von Sicherheitkooperationen. Eine solche Unterstützung durch die Wirtschaft ist vor allem bei den Bildungseinrichtungen und im Kulturbereich längst an der Tagesordnung, wird aber etwa auch bei polizeilichen Schulungsveranstaltungen im Rahmen von Verkehrssicherheitsaktionen schon praktiziert.

Durch den Abschluss vertraglicher Werbevereinbarungen mit seriösen Wirtschaftsunternehmen verpflichten sich diese, der Polizei finanzielle oder sachliche Mittel zweckgebunden für die Ausstattung zukommen zu lassen. Als Gegenleistung erhalten die Unternehmen das Recht, mit dem Namen der Polizei für ihre Produkte zu werben. Es darf allerdings keine Werbung in Form von Werbehinweisen auf Uniformen oder Fahrzeugen der Polizei geben.

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