Castor-Transporte - "Aktionsbündnis Sicherheit bei Castor-Transporten"

Bereits im Jahr 1997 hat die DPolG anlässlich eines Castor-Transports ins niedersächsische Zwischenlager Gorleben diese Art der Atommülltransporte als zu gefährlich, zu teuer und als möglicherweise unnötig bezeichnet.

Die von der DPolG eingeholten Stellungnahmen von Nuklearmedizinern, Strahlenbiologen und Atomphysikern über die von den Atommüllbehältern auf das in der Nähe befindliche Begleitpersonal ausgehende Gesundheitsgefährdung durch Neutronenstrahlung waren äußerst widersprüchlich, so dass Skepsis und Vorsicht angebracht schienen.

Wegen des starken Widerstandes von Atomkraftgegnern und gewalttätigen Chaoten gegen diese Transporte entstanden für die massiven Polizeieinsätze jedesmal Kosten in dreistelliger Millionenhöhe.

Außerdem hat die DPolG die Verantwortlichen zur Prüfung von Alternativen zu Castor-Transporten aufgefordert, so dass solche Transporte künftig entweder ganz vermieden, etwa durch die Zwischenlagerung von Atommüll in Kernkraftwerken, oder zumindest anders gesichert werden können.

Auf besonders heftige Kritik ist der Umstand gestoßen, dass einige Termine einzelner Transporte vorher veröffentlicht werden und Politiker die Situation im Vorfeld verbal aufheizen, wodurch Gewalttätigkeiten erst provoziert und die polizeilichen Großeinsätze überhaupt erst erforderlich werden.

Als im Mai 1998 bekannt geworden ist, dass in der Vergangenheit trotz gegenteiliger Behauptungen der Atomindustrie Oberflächenverstrahlungen bei einigen Castor-Behältern aufgetreten sind, hat die DPolG diese Informationspolitik als Vertrauens-Gau, als heuchlerisch und unverantwortlich kritisiert und eine lückenlose Aufklärung über die tatsächliche Strahlengefährdung gefordert. Da die Atomindustrie die Öffentlichkeit und die für die Atomaufsicht zuständigen Politiker über Jahre hinweg belogen zu haben scheint, kann den bisher gemachten beschwichtigenden Äußerungen bis zum Beweis des Gegenteils nicht geglaubt werden.

"Aktionsbündnis":

Der Einsatz von ca. 30.000 Polizeikräften, die durch Castor-Transporte gebunden werden, verlangt Anstrengungen, die auch der Bevölkerung nicht einfach zu vermitteln sind - von der Stimmung unter den Kolleginnen und Kollegen ganz zu schweigen. Diese enorme Herausforderung aller Beteiligten verlangt nach einem "runden Tisch", um gemeinsam frühzeitig eine kräftesparende Einsatzplanung koordinieren zu können.

Der Bundesregierung liegt seit 1998 ein DPolG-Forderungskatalog mit 15 Forderungen zum Schutz des polizeilichen Begleitpersonals von Castor-Transporten vor, zu dessen Untermauerung die DPolG sowohl Bundesinnenminister Schily als auch Bundesumweltminister Trittin ein "Aktionsbündnis Sicherheit bei Castor-Transporten" vorgeschlagen hat. Ende Juni 2000 hat hierzu eine Besprechung beim Bundesinnenminister stattgefunden. Im Oktober 2000 gab Bundesumweltminister Trittin gegenüber der Bundesleitung der DPolG die Zusage, dass nur dann Transporte stattfinden werden, wenn eine Gefährdung des polizeilichen Begleitpersonals ausgeschlossen ist. Er versprach "transparente Genehmigungen" anstehender Castor-Transporte. Diese Zusagen sind für uns verbindlich! Im übrigen kündigte Trittin an, sich ggf. für gewaltfreie Protestkundgebungen am Rande der Transporte einzusetzen.

Neben Gesprächen mit dem Umweltminister hält die DPolG auch Kontakte zum Informationskreis Kernenergie und zu Bürgerinitiativen, um aus erster Hand über bevor stehende Aktivitäten informiert zu werden und polizeiliche Belange transparent zu machen.

Für uns ist entscheidend:

Einen Dissens, den die Polizei auszutragen hat, darf es nicht geben, indem z.B. ein Bundesland Atomtransporte ablehnt und der Bund sie darauf hin anordnet.

Es darf keine Aufrufe zum Widerstand geben, womöglich noch von politischer Seite. Statt dessen ist von den Parteien ein Höchstmaß an Zurückhaltung in der Diskussion um Pro und Contra der Transporte einzufordern, und es müssen (öffentlichkeitswirksame) Anstrengungen unternommen werden, um jedwede Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dazu zählen nachweisliche Sicherheitsgarantien in Form verlässlicher Aussagen der Strahlenschutzkommission ebenso wie das Verbot, in unmittelbarer Nähe einer Transportstrecke zu demonstrieren, was durch entsprechende Auflagen sichergestellt werden kann.

Die DPolG wird bei zukünftigen Transporten überwachen, ob es eine einheitliche Strahlenschutzüberwachung aller Einsatzkräfte von Bund und Ländern geben wird; wozu eine einheitliche Ausstattung mit Dosimetern gehört, es ein einheitliches Muster der Auswertung geben wird; festgelegt durch einen entsprechend zusammen gesetzten Fachausschuss und ob die Übernahme der Messergebnisse in die Personalakte der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen erfolgen wird.

Neben einer Gefährdungshaftung und einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung und -beeinträchtigung müssen konsequente Sanktionen gegenüber Verursachern von Verstößen bei Atomtransporten sowie der Ersatz aller Einsatzkosten sichergestellt werden.

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