Sicherheit auf Autobahnen - Initiative der DPolG zum besseren Schutz von Einsatzkräften

Jedes Jahr werden auf den Autobahnen in Deutschland unzählig viele Menschen, die sich als Ersthelfer bei Pannen und Unfällen engagiert oder bei derartigen Anlässen als Einsatzkraft im Rettungs-, Bergungs-, Straßen- oder Polizeidienst in Dienstausübung befunden hatten, verletzt und getötet. Die Verkehrsunfallstatistik zählt vieles, doch niemandem ist exakt bekannt, wie viele Polizeibeamte, Straßenwärter, Ersthelfer, Feuerwehrkräfte, Sanitäter, Abschleppwagenfahrer und „Gelbe Engel“ jedes Jahr auf unseren Straßen zu Schaden kommen.

Nach einer Erhebung unseres bayerischen Landesverbandes sind allein auf bayerischen Autobahnen seit Dezember 2005 insgesamt vier Polizeibeamte im Dienst getötet worden. Jeder tragische Vorfall führt zwar zu temporären Diskussionen, die aber schnell wieder abklingen, ohne dass es zu nachhaltigen Konsequenzen gekommen ist.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat sich deshalb mit dieser Thematik eingehend befasst. In einem Workshop mit Leitern von Autobahndienststellen, Einsatzleitern von Polizeiinspektionen mit Autobahnzuständigkeit, Verkehrssachbearbeitern aus Stäben, Dienstgruppenleitern und erfahrenen Schichtdienstbeamten, sowie in vielen Einzelgesprächen mit weiteren polizeilichen Praktikern wurden Erfahrungen und Informationen ausgetauscht und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.

Unser Maßnahmenpaket erstreckt sich auf vier große Komplexe, die jedoch einen vielfachen Bezug zueinander aufweisen:

Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr liegen unseren Forderungen folgende Argumente zugrunde:

  1. Ausstattung und technische Verbesserungen der Dienstfahrzeuge:
    Neben der grundsätzlichen Frage, welche Fahrzeuge beschafft werden sollen, stellt sich die Frage der Erkennbarkeit. Die DPolG fordert die Einführung neuer Signalfarben, die es unter wissenschaftlicher Beteiligung zu entwickeln gilt. Grün-Silber ist völlig unzureichend. Bereits 2003 wurden in einer bundesweiten Studie der DHPol in Münster bereits einige Vorschläge erarbeitet. Eine bundesweite Umsetzung ist bislang nicht erfolgt.
  2. Technische Verbesserungen im Autobahnbereich:
    Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Unfall- und Gefahrenstellen die räumlich abgesetzte Vorabsicherung das wesentliche Sicherungselement ist. Fahrer nachfolgender Fahrzeuge müssen so früh wie möglich auf Gefahrenstellen aufmerksam gemacht werden. Ihnen sind Handlungsnormen vorzugeben und plausibel zu machen. Die DPolG fordert deshalb die Errichtung weiterer Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA), vor allem auf dreispurigen Bereichen. Der Bau von neuen Autobahnabschnitten darf ohne VBAs nicht mehr erfolgen.
  3. Änderungen von Rechtsvorschriften:
    Die DPolG sieht durch ihren durchgeführten Workshop und viele Diskussionen im Kollegenbereich ihre Auffassung bestätigt, dass angesichts der Gefahrensituationen die derzeitigen Rechtsvorschriften in der StVO und im StGB nicht ausreichen.
    Die DPolG sieht die Hauptgefahren in der Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer und fordert eine Novellierung des § 3 StVO. Konkret sprechen wir uns dafür aus, dass beim Erkennen von Unfall- und Gefahrenstellen, die besonders gekennzeichnet sind, die Geschwindigkeit so reduziert werden muss, dass eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen ist.
    Die DPolG fordert weiter eine Ergänzung des § 315 c StGB. Die Strafnorm enthält eine Auflistung so genannter „Todsünden“. Wir fordern die Erweiterung des Kataloges. Wer die Geschwindigkeit an Unfall- und Gefahrenstellen, die besonders gekennzeichnet sind, grob verkehrswidrig und rücksichtslos nicht anpasst und dadurch Leib oder Leben anderer Verkehrsteilnehmer bzw. von Rettungs- und Hilfskräften oder Fahrzeuge und Sicherungseinrichtungen der Polizei oder Straßenmeisterei gefährdet, muss zukünftig innerhalb des Strafmaßes des § 315 c StGB bestraft werden.
    Die Straßenverkehrsstatistik gibt über vieles Auskunft. Sie enthält jedoch keinerlei Anhaltspunkte über die Zahl der an Unfall-, Pannen- oder Einsatzstellen verletzten und getöteten Einsatzkräfte oder Verkehrsteilnehmer und folglich auch keinerlei Grundlagen, die eine wissenschaftliche Aufbereitung und weitere fundierte Analysen ermöglichen würde. Die DPolG fordert deshalb die Einführung einer gesonderten statistischen Verpflichtung, entsprechende Erkenntnisse gewinnen zu können.

Im Interesse der Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen, aber auch im Interesse der Sicherheit aller anderen Einsatz- und Rettungskräfte sowie jedes Erst- und Pannenhelfers muss die Diskussion um eine Verbesserung der von uns aufgezeigten Thematik permanent fortgeführt werden.

Wir sind uns bewusst, dass alle von uns aufgezeigten Problemfelder und erhobenen Forderungen Anlass zu einem weiteren – auch kontroversen – Meinungsaustausch führen. Wir würden es begrüßen, wenn die Thematik auf möglichst vielen Ebenen, u.a. auch beim Verkehrsgerichtstag in Goslar, behandelt und diskutiert werden würde.

Wir halten es für wichtig, dass

Die DPolG hat dieses Anliegen, das mittlerweile auch vom ADAC und dem Verband Deutscher Straßenwärter unterstützt wird, zugleich an das Bundesinnenministerium, den Vorsitzenden der IMK sowie an die Vorsitzenden des Innen- und Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags gerichtet.

 

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