12. Juli 2016

DPolG begrüßt neugefasste EU-Richtlinie

Waffenhandel braucht europäische Regulierung

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt begrüßt die aktuelle Überarbeitung der EU-Richtlinie über den Erwerb und Besitz von legalen Feuerwaffen. „Unsere auch im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vorgetragene Forderung nach einem besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten scheint beim EU-Gesetzgeber Gehör zu finden.“ Der Kampf gegen den illegalen Waffenhandel bleibt eines der wichtigsten Themen für die Polizei, daher sei es unbedingt notwendig durch einen europäischen Datenaustausch die rechtswidrige Beschaffung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen mittels gefälschter oder verfälschter Erlaubnisdokumente in europäischen Nachbarländern endgültig zu unterbinden.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein Datenaustausch zu derart sicherheitsrelevanten Genehmigungen noch heute zwischen staatlichen Stellen nur per Fax erfolgt und eine sofortige Überprüfung oftmals unmöglich ist“, so Wendt. „Fast jede illegale Waffe war einmal eine legale Waffe.“ Aus diesem Grund müsse ein Abfluss von Waffen in die Illegalität grenzüberschreitend verhindert werden, und moderne IT-Lösungen müssten zur Anwendung kommen. Ebenso wichtig seien auch die von der DPolG geforderten einheitlichen europäischen Standards, sowohl für Schreckschusswaffen als auch für deaktivierte (unbrauchbar gemachte) Schusswaffen.

Wendt erinnert daran, dass der Terrorist, der im Januar 2015 einen jüdischen Supermarkt in Paris überfiel und dort mehrere Menschen tötete, darunter auch eine Polizistin, unter anderem eine umgebaute legale Feuerwaffe besaß. „Der Fall zeigt, dass für alle EU-Mitgliedstaaten einheitliche Regelungen für erlaubnisfrei zu erwerbende Waffen gelten müssen, die sich mindestens an den bisherigen deutschen Standards orientieren.“ Einen guten Weg stellten die Vorgaben der neuen EU-Verordnung für deaktivierte Waffen dar. Deren Überarbeitung war in einer Expertenanhörung des EWSA im März 2016, die der Ausschuss auf Initiative des dbb veranstaltete, von der DPolG angemahnt worden.