DPolG Bundesvorsitzender:
Telefonüberwachung der Letzten Generation war rechtlich einwandfrei
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat die Abhörmaßnahmen gegen die Letzte Generation gerechtfertigt. Die Grundrechtseingriffe waren schwerwiegend, aber durch den Tatverdacht gerechtfertigt. In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt:
„Niemand steht über dem Gesetz, auch die Letzte Generation nicht. Strafprozessuale Maßnahmen richten sich nach dem Tatverdacht und der Schwere der Straftaten, die den Verdächtigen vorgeworfen werden. Da dürfen Sympathie für vermeintlich gute Ziele keine Rolle spielen.
Die Abhörmaßnahmen waren durch unabhängige Richter angeordnet und können jederzeit überprüft werden, auch nachträglich und in Bezug auf ihre Verwertbarkeit.“