Sicherheit an Flughäfen
Luftsicherheit und Terrorismusbekämpfung gehören in staatliche Hand
"Für die Sicherheit des Flughafengeländes ist vorrangig der Betreiber verantwortlich", erklärt Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) dem Südwestrundfunk. "Die Bundespolizei ist nicht dafür zuständig, Sorge zu tragen, dass niemand unberechtigt auf das Gelände kommt."
Teggatz sieht hier die Bundesregierung in der Pflicht. Diese müsse schärfere Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen per Gesetz anordnen. "Sicherheit ist erst dann gegeben, wenn es schlicht unmöglich ist, auf dieses Gelände überhaupt zu kommen."