Neue Regeln für E-Scooter
DPolG: Endlich Schutzräume für Fußgänger schaffen und durchsetzen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, die Freigabe von Gehwegen und Fußgängerstraßen für Radfahrer nun auch auf E-Scooter auszudehnen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht eine solche Regelung vor, die die Gefahren für Fußgänger drastisch erhöhen werde.
Der Bundesvorsitzende der DPolG, Rainer Wendt, schlägt stattdessen eine strikte Trennung der Verkehre vor: „Fußgänger sind in Deutschland die Verkehrsteilnehmer mit den geringsten Rechten und werden gleichzeitig größten Gefahren ausgesetzt. Solche Regelungen können nur Menschen einfallen, die im Umgang mit Dienstwagen vertraut sind, aber nie zu Fuß gehen.“
Es ist tägliche Erfahrung von Fußgängern, zur Seite springen zu müssen, um sich vor aggressiven Radfahrern in Sicherheit zu bringen. Kinder, alte Menschen und solche mit Bewegungseinschränkungen sind bereits jetzt in höchster Gefahr, wenn sie Gehwege oder Fußgängerstraßen gemeinsam mit Radfahrern nutzen sollen. Jetzt kommen noch schnellere Fahrzeuge hinzu, die häufig von Jugendlichen ohne jegliche Rücksicht auf Mitmenschen oder gar Verkehrsvorschriften gesteuert werden.
Schon die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Nutzer von E-Scootern nicht bereit sind, sich auch nur an die geringsten Appelle in Sachen gegenseitige Rücksichtnahme und Umsicht zu halten - die Unfallzahlen mit schwersten Folgen sind dramatisch. E-Scooter werden achtlos auf Gehwegen abgestellt und versperren den Weg. Schon jetzt werden entgegen aller Vorschriften Gehwege genutzt, Fußgänger atemberaubend umkurvt und gefährdet. Es wäre ein verheerendes Signal, wenn der Verordnungsgeber dieses gefährliche Verhalten durch Zusatzzeichen legalisiert. Richtig wäre es, auch den Radverkehr von Gehwegen und Fußgängerstraßen zu verbannen, um endlich die Gefahren für die schwächsten aller Verkehrsteilnehmer zu minimieren.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte in ihrer Stellungnahme außerdem eine Helmpflicht und eine Verdoppelung bestimmter Verwarngelder für Nutzer von E-Scootern vorgeschlagen. Rainer Wendt: „Man kann nicht fahrlässig eine weitere Person auf dem E-Scooter mitnehmen oder einen Anhänger nutzen, das muss man schon vorsätzlich tun. Deshalb sollten dann 50 statt wie bisher 25 Euro fällig werden!“