31. Juli 2017

entsetzt über Hamburger Anschlag

Neue Lösungen zur Minderung von Terrorgefahren nötig

Die DPolG hat nach der Bluttat von Hamburg durch einen radikalisierten Täter Entsetzen und Trauer geäußert. Der Anschlag sei für die Opfer unvorhersehbar ge-wesen, ein wirksamer Schutz vor derartigen Gewaltausbrüchen sei nur schwer vorstellbar, so DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt. Der Bundesvorsitzende lobte das couragierte Verhalten Hamburger Bürger, die dem Attentäter in den Weg getreten seien und so möglicherweise wei-tere Opfer verhindert hätten. Rainer Wendt: "Unser Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Hinterbliebenen, wir sind bestürzt über diese Tat."

"Auch wenn der Täter im Visier der Sicherheitsbehörden war, bedeutet dies keinesfalls eine lückenlose Überwachung. Zigtausende Einsatzkräfte wären nötig, alle erkannten gefährlichen Personen zu beobachten, und dann wüssten wir immer noch nicht, ob es nicht weitere gibt. Ob durch Krankheit verwirrt oder durch islamistische Propaganda radikalisiert und instrumentalisiert ist für alle Beteiligten völlig irrelevant. Die Menschen erwarten vom Staat, dass er wirklich alles tut, um die Gefahren möglichst gering zu halten, die von solchen Tätern ausgehen.

Allein mit polizeilichen Mitteln und den Möglichkeiten der Verfassungsschutzbehörden sind die Gefahren nicht in den Griff zu bekommen, die von Menschen ausgehen, die sich zu einer solchen grausamen Tat entschließen und allein und unvorhersehbar handeln. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld zu handeln. Dazu zählt die eindeutige Identifizierung aller Personen, die nach Deutschland kommen. Diese Selbstverständlichkeit staatlichen Handelns ist nach wie vor nicht realisiert. Außerdem erwarten die Menschen zur Gefahrenabwehr die engmaschige Beobachtung und notfalls Ingewahrsamnahme erkannter gefährlicher Personen. Wer ausreisepflichtig ist, hat in der Regel nichts zu verlieren. Kommen psychische Probleme oder radikale Auffassungen hinzu, wird daraus eine gefährliche Kombination, diese Personen dürfen eigentlich nie außerhalb des Blickfeldes der Sicherheitsbehörden sein.

Es ist Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, die Sicherheitsbehörden durch gerichtsfeste Lösungen in die Lage zu versetzen, mit ausreichendem Personal, modernster Technik und tragfähigen gesetzlichen Befugnissen solche Gefahren abzumildern, die wohl komplett nie vermieden werden können. Trauer, Entsetzen und Schulterzucken reichen jedenfalls nicht. Wer ausreisepflichtig und erwiesenermaßen gefährlich ist, darf nicht in Freiheit unter uns leben bleiben. Es muss Lösungen geben, diese Personen bis zum Wegfall der Abschiebehindernisse in staatlicher Obhut zu behalten. Diese Aufgabe liegt eindeutig bei der Politik, die gemeinsam mit der Justiz rechtsstaatliche und zwecktaugliche Instrumente entwickeln muss. Der Hinweis auf Polizei und Verfassungsschutz reicht dazu nicht."