28. Januar 2019

DPolG zu Verkehrskontrollen in Hessen

Lkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss sollten mit deutlichen Sanktionen rechnen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert vor dem Hintergrund einer am vergangenen Wochenende durchgeführten Kontrollaktion von Lkw-Fahrern in Hessen, dass Fahrer, die unter Alkoholeinfluss stehen, mit deutlichen Sanktionen rechnen müssen. Von den rund 1.200 kontrollierten Berufskraftfahrern wurden rund 190 mit einem messbaren Alkoholwert entdeckt, bei 79 lag der Wert sogar bei 0,5 Promille oder höher, weswegen die Weiterfahrt polizeilich untersagt werden musste. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Die Polizei hat einmal kurz das Licht angeschaltet, jetzt darf es nicht wieder ausgehen! Wir brauchen deshalb regelmäßig und vielerorts derartige Kontrollen, sie sind ein wichtiger Pfeiler der verkehrspolizeilichen Arbeit.

Dafür benötigen wir aber auch Personal und ausreichend geeignete Kontrollplätze, um diese Verkehrskontrollen durchzuführen.“

In Bezug auf Berufskraftfahrer, die unter Alkoholeinfluss angehalten und später sanktioniert werden, muss es künftig möglich sein, Alkohol-Interlock, also elektronisch-atemalkoholsensitive Wegfahrsperren, anzuordnen, die ein unerlaubtes Starten des Fahrzeugs verhindern. Obligatorische sollte der Einbau dieser Technik für Schulbusse und Gefahrguttransporte werden, da diese Fahrzeuge in besonderer Weise exponiert sind.

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Insofern begrüßen wir die vor wenigen Tagen vom Arbeitskreis V des 57. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar geforderte Einführung von Alkohol-Interlock-Programmen (AIP) als Ergänzung zu dem bestehenden Maßnahmensystem für alkoholauffällige Kraftfahrer, insbesondere auch hinsichtlich der Zielgruppe der Berufskraftfahrer. Die AIP sollten dabei eine Kombination aus dem Einsatz eines Alkohol-Interlock-Geräts und einer verkehrspsychologischen Begleitmaßnahme sein.“