14. November 2024

Anhörung im Innenausschuss des Bundestages

Geplanter Schutz von Mandatsträgern überwiegend befürwortet

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesmeldegesetzes wurde bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses überwiegend als Schritt in die richtige Richtung bewertet. Für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) war der stellvertretende Bundesvorsitzende Heiko Teggatz als Sachverständiger geladen.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, zu verstärken. Neu geregelt werden soll laut Vorlage, dass bei einfachen und automatisierten Melderegisterauskünften der Antragsteller seine Identität nachzuweisen hat. Durch die Anhebung der Schwelle für die Erteilung einer Melderegisterauskunft an private Dritte soll den Angaben zufolge bewirkt werden, dass „grundsätzlich nur zu Personen, zu denen zuvor ein Kontakt bestand, die Wohnanschrift mitgeteilt wird“.

Daneben soll laut Bundesregierung eine Regelung zu Auskunftssperren für Mandatsträger aufgenommen „und diese Personengruppe somit besser geschützt werden“. Mit Blick auf Personen, die durch ihr berufliches oder ehrenamtliches Engagement etwa im kommunalpolitischen Bereich in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten sind, soll darüber hinaus „insbesondere das Instrument der Auskunftssperre durch Verlängerung der gesetzlichen Befristung von zwei auf vier Jahre effektiver ausgestaltet“ werden.

Heiko Tegaatz wies auf die starke Zunahme von Angriffen auf Bedienstete in Sicherheits- und Ordnungsbehörden hin. Es sei leider sehr einfach, an den Namen und die Privatadresse eines Bediensteten einer Sicherheitsbehörde zu kommen, sagte Teggatz. Dafür reiche das relativ einfach innerhalb kürzester Zeit auszuspähende Kennzeichen eines Privat-Kfz aus. Mit Verweis auf Ansprüche rund um ein Unfallgeschehen oder infolge nicht entrichteter Parkgebühren könne dann das Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder die zuständigen Zulassungsstellen Auskünfte an private Stellen zur Verfolgung von Rechtsansprüchen erteilen. 

Vor diesem Hintergrund sollten Bedienstete von Sicherheits- und Ordnungsbehörden, insbesondere aber Beschäftigte bei Polizeibehörden auf Wunsch „von Amts wegen“ und für die Dauer des Dienstverhältnisses eine Auskunftssperre im Melderegister bekommen.

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