03. Dezember 2024

Frühere Strafmündigkeit

„Wer ein Messer wie ein Erwachsener führt, der muss auch wie ein Erwachsener bestraft werden können“

Immer mehr junge Tatverdächtige - das zeigt die bundesweite Kriminalstatistik 2023. Bei 14- bis 21-Jährigen wird das Erwachsenenstrafrecht nicht angewendet. Das will der NRW-Innenminister ändern. Und fordert härtere Sanktionen.

Diese Forderungen befürwortet die Deutsche Polizeigewerkschaft. DPolG-Vorsitzender Rainer Wendt: 

„Es ist Tatsache, dass schon 13- und 14-Jährige und sogar 11-Jährige mit dem Messer rumlaufen und damit leider auch umgehen können. Und da sind wir wieder beispielsweise bei den jungen Erwachsenen bei den 18- bis 21-jährigen, die ja häufig regelmäßig nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Wir sind der Auffassung, das muss die Ausnahme sein. Wer ein Messer wie ein Erwachsener führt, der muss auch wie ein Erwachsener bestraft werden können.“ 

mehr (RTL West, 02.12.2024)