Cannabis und Straßenverkehr
DPolG warnt Gesetzgeber vor Gleichbehandlung mit Alkohol
Vor dem morgen beginnenden Verkehrsgerichtstag in Goslar warnt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) vor einer Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
In Berlin erklärte DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt:
Eine Erhöhung des (ohnehin umstrittenen und bislang nicht gesetzlich verankerten) THC-Grenzwertes für die Annahme einer Drogenfahrt wäre ein Signal an Fahrzeugführende, dass der Konsum von Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr miteinander zu vereinbaren sei. Das Gegenteil ist der Fall! Die politisch beabsichtigte Freigabe von Cannabis wird unweigerlich zu einer steigenden Zahl von Fahrten unter Drogeneinfluss führen. Mit einer Grenzwertänderung bzw. –festsetzung würde der Gesetzgeber eine zunehmende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nehmen.“
Die DPolG weist - wie auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) - darauf hin, dass der Abbau des Cannabis-Wirkstoffs THC im Körper anders als bei Alkohol individuell sehr verschieden ist. Auch die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit unterscheidet sich stark. Mit Wirkungen von starker Blendung durch Lichtquellen, Euphorisierung mit erhöhter Risikobereitschaft über Gleichgültigkeit gegenüber Gefahren bis hin zu fehlender Wahrnehmung von Menschen am Straßenrand und verlängerten Reaktionszeiten steht Cannabis-Konsum einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr entgegen.
Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel hat sich zunächst von 1975 bis 1990 nur wenig verändert; sie stieg in dieser Zeit um 5,6 % (von 323 auf 341 Unfälle mit Personenschaden). In den Jahren von 1991 bis 2020 stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel dagegen stärker und hat sich mehr als verfünffacht (von 434 auf 2.393 Unfälle).