09. Juli 2015

Rocker dürfen Kutten tragen

DPolG: Urteil des BGH war vorhersehbar – Polizei besser ausstatten

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) wertet das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes, das ein pauschales Verbot des Tragens von Rockerkutten untersagt, als absehbar. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Natürlich wäre der Polizei ein anderes Urteil lieber gewesen, denn viele Rocker sind Schwerkriminelle, die allein mit ihrer auffälligen Kleidung Einschüchterung erreichen wollen. Aber bereits in der Vergangenheit haben mehrere Gerichtsurteile gezeigt, dass die Hürden für Verbote von Rockervereinigungen und mit damit im Zusammenhang stehenden Symbolen sehr hoch angesetzt werden.“

Die DPolG fordert deshalb, dass der Gesetzgeber künftig strenge und präzise Regelungen in Bezug auf Rockergruppierungen formuliert. Zudem müssen die Voraussetzungen bundesweit einheitlicher Kriterien von Rockerverboten geprüft werden. Wendt: „Die Polizei muss dafür so ausgestattet werden, dass sie hinter die Türen von Rockerclubs schauen kann. Rocker müssen einen permanenten Beobachtungsdruck spüren. Denn viele Mitglieder dieser Clubs sind äußerst gefährlich. Rockern geht es vor allem um die Austragung knallharter Verteilungskämpfe im Bereich der Organisierten Kriminalität. Wir hoffen, dass die jetzt auf den Weg gebrachte Vorratsdatenspeicherung auch in diesem Bereich Licht ins Dunkel bringt. Außerdem sollte der Gesetzgeber eine Umkehr der Beweislast auf den Weg bringen, denn zahlreiche Rockergruppen verfügen über Vermögen, bei denen sie nachweisen sollten, wo dieses herstammt.

Was wir brauchen sind verdeckte Ermittler mit weitreichenden Kompetenzen, Razzien- und Durch-suchungsmöglichkeiten. Außerdem muss die Justiz ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und mit deutlichen Strafen die Szene abschrecken.“