20. September 2019

Entscheidung im Bundesrat

DPolG: Schwarzfahren muss Straftat bleiben

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert den Vorstoß im Bundesrat, Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit zu werten und nicht mehr als Straftat. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Die mangelnde Ausstattung der Justiz kann nicht dafür herhalten, Straftaten in Ordnungswidrigkeiten umzumünzen. Wollen wir demnächst Ladendiebstähle auch nur noch als Ordnungswidrigkeit werten?

Wir sollten Schwarzfahren auch nicht auf die gleiche Stufe stellen wie das Falschparken. Gesellschaftlich ist es überdies ein völlig falsches Signal, wenn wir immer wieder Fehlverhalten bagatellisieren. Wer öffentliche Verkehrsmittel benutzt ohne zu bezahlen, fährt auf Kosten der Allgemeinheit.

In Deutschland ist das vorsätzliche Schwarzfahren zurecht eine Straftat, denn es geht um das Erschleichen von Leistungen. Im realen Leben trifft es auch nicht denjenigen, der einmalig vergessen hat, sein Ticket zu lösen, sondern es geht um Mehrfachtäter. Allein in Berlin sprechen wir von ca. 50.000 Anzeigen pro Jahr.“

Nach Recherchen der DPolG Baden-Württemberg kann man von über 30.000 Fällen pro Jahr im Land ausgehen. Naturgemäß ist die Aufklärungsquote sehr hoch, weil die Tat den Täter gleich mitliefert. Der DPolG Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Ralf Kusterer: „Diese Zahl zeigt, dass wir hier nicht von einer Kleinigkeit reden. Und gerade weil es sich um eine Straftat handelt, haben auch Kontrolleure und Bürger das sogenannte Jedermannsrecht, mit dem sie Täter festhalten können bis die Polizei kommt.“