BKA-Lagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte
DPolG: "Jährlicher Bericht der Schande"
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigt sich „nicht verwundert, aber zusehends entsetzt“ über die erneut drastisch gestiegenen Zahlen von Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte. Die Politik habe bislang nur halbherzig, inkonsequent und nur täterorientiert reagiert, die Einsatzkräfte fühlen sich zusehends allein gelassen.
In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt:
„Wir haben eine Steigerung erwartet, trotzdem entsetzen rund acht Prozent mehr Gewaltdelikte gegen Polizei, hinter jeder Zahl stehen Menschen, die sich für diesen Staat einsetzen und buchstäblich ihren Kopf hinhalten, um Freiheit zu schützen und Sicherheit zu gewährleisten. Sie führen sich von der Politik im Stich gelassen, die zwar immer viel Erklärungen bereithält, wenn es um die Täter geht, aber wenig Empathie für die Opfer aufbringt. Die Statistik des Bundeskriminalamts ist ein jährlicher Bericht der Schande für unseren scheinbar völlig wehrlosen Staat, der nicht bereit ist, seine eigenen Beschäftigten wirksam zu schützen. Über den Vertrauensverlust der Politik bei der Bevölkerung darf sich niemand wundern.
Im Gegenteil, tagtäglich werden die Einsatzkräfte mit irgendwelchen dümmlichen Studien belästigt, die von so genannten Polizeiwissenschaftlern erstellt werden, die daraus mittlerweile ein lukratives Geschäftsmodell gemacht haben. Darin immer wieder die absurden Behauptungen vom strukturellen Rassismus, von Racial Profiling oder rechtswidriger Polizeigewalt, die unser Problem sei. Unser tatsächliches Problem in Deutschland sind gewaltbereite Schläger und Mörder, die sich hemmungslos auf die Einsatzkräfte stürzen, sie verletzen oder töten und im Anschluss immer wieder auf milde Justiz und Politik hoffen dürfen.
Wir brauchen moderne Technik, damit Gewalttätern die Tat nachgewiesen werden kann, damit sie auch verurteilt werden können und eine Justiz, die diese Leute auch für ein paar Jahre hinter Gitter schickt. Außerdem muss die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts die Regel, nicht die Ausnahme sein, wenn Täter jünger als 21 Jahre alt sind und die Strafmündigkeitsgrenze muss runter auf 12 Jahre. Und mindestens genauso wichtig ist die zwingende Kombination von Strafverfahren und Ausweisungsbemühungen schon während der Anklage. Wer ohne deutsche Staatsbürgerschaft unter uns lebt und öffentlich Beschäftigte angreift und verletzt, muss wissen, dass er unser Land auf jeden Fall verlassen wird.