01. April 2016

Nach Brüsseler Terrorattacken

DPolG fordert Europäisches Abwehrzentrum

Nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft müssen nach den Terroranschlägen am Brüsseler Airport und in der Brüsseler U-Bahn auf europäischer Ebene weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Dazu gehört auch die Einrichtung eines europäischen Terror-Abwehrzentrums anlog zum deutschen Gemeinsamen Abwehrzentrum des Bundes und der Länder. „Bei der Terrorismusabwehr brauchen wir eine viel engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Europa und dazu gehört auch eine engere Zusammenarbeit der Nachrichtendienste der europäischen Staaten“, so Ernst G. Walter, Vorsitzender der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft. Walter, der in den Tagen nach den Anschlägen von Brüssel in zahlreichen Interviews immer wieder betonte, dass wir eine europäische Lösung brauchen, fordert, dass alle 28 Europäischen Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden müssen, ihre Erkenntnisse zu Terrorverdächtigen in das bei EUROPOL eingerichtete Terrorzentrum einzuspeisen; bislang tun dies nur 5 Staaten.

DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt forderte die unverzügliche Einrichtung eines Europäischen Sicherheitsrates und stellte klar, dass es sich bei der Terrorabwehr nicht um ein nationalstaatliches Problem handelt, sondern alle EU-Staaten die Erkenntnisse ihrer Nachrichtendienste untereinander austauschen müssen. Er appellierte an die EU-Staaten, dass es bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und von Terrorismus keine Zurückhaltung einzelner Staaten geben darf.

Walter und Wendt kritisierten beide deutlich die Entscheidung, die Terrorabwehr an Flughäfen in Deutschland zu privatisieren. „Die Terrorabwehr ist und bleibt eine rein hoheitliche Aufgabe, die nicht in die Hände von privaten Unternehmen gehört“, so Walter. Die DPolG verlangt bei der Personen- und Gepäckkontrolle die Wiederherstellung der vollen staatlichen Bindung. Auch Wendt sprach sich dafür aus, diese Aufgabe unverzüglich in die Bundespolizei zurückzuführen. Geeignete und zuverlässige Beschäftige der bisherigen Unternehmen könnten dabei nach entsprechender Prüfung in den öffentlichen Dienst der Bundespolizei übernommen werden. Nur so könne eine enge Bindung dieser Beschäftigten an die Aufgabe und den Arbeitgeber erfolgen und die Bundespolizei würde endlich in die Lage versetzt, ihrer Verantwortung bei der Luftsicherheit auch durch direkte Dienstaufsicht über das eingesetzte Kontrollpersonal in vollem Umfang nachkommen zu können.