29. Januar 2016

Verkehrsexperten haben Vertrauen in Polizei

DPolG Erfolg beim Verkehrsgerichtstag

Als großen Erfolg für die DPolG bezeichnete Bundesvorsitzender Rainer Wendt die Empfehlung des Verkehrsgerichtstages, künftig auf den Richtervorbehalt bei der Anordnung von Blutproben nach folgenlosen Trunkenheitsfahrten zu verzichten. Demnach soll allein die Polizei über die Anordnung entscheiden. Wendt: "Die Verkehrsexperten zeigen damit ihr großes Vertrauen in die Polizei." Im übrigen soll der Wegfall des Richtervorbehalts für alle Straftaten gelten.

 

Hinsichtlich der Atemalkoholanalyse, die die Blutproben ersetzen könnte, wird angeregt, weitere

Forschungen und Tests vorzunehmen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist festgelegt, dass die Atemalkoholanalyse im Verkehrsstrafrecht Eingang finden soll und damit die Blutprobenentnahme ersetzt werden kann. Während diese Messmethode im Ausland vielfach auch im Bereich von Verkehrsstraftaten Anwendung findet, stößt dies in Deutschland auf Bedenken.

Bisherige Versuche, eine forensische Verwertbarkeit der Atemalkoholanalyse über den Anwendungsbereich der Ordnungswidrigkeiten hinaus im Verkehrsstrafrecht zu etablieren, scheiterten daher.
„Bei Verkehrsdelikten streben wir an, zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration auf körperliche
Eingriffe zugunsten moderner Messmethoden zu verzichten.“ Diese Aussage im Koalitionsvertrag legt
die Vermutung nahe, der Atemalkoholanalyse – wenngleich diese keine Blutalkoholkonzentration
bestimmt – solle (endlich?) der Weg in das Verkehrsstrafrecht geebnet werden. Ist die Zeit reif für die
Einführung der Atemalkoholanalyse in das Verkehrsstrafrecht?

Deutscher Verkehrsgerichtstag