08. September 2016

Kriminalität im Kontext von Zuwanderung

DPolG bewertet aktuelle Lageübersicht des BKA

Das Bundeskriminalamt erstellt die Lageübersicht "Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" gemeinsam mit den Polizeien der Länder. Sie enthält Tendenzaussagen zur Kriminalität durch Zuwanderer, Straftaten zum Nachteil von Zuwanderern, Straftaten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften sowie politisch motivierte Straftaten gegen Zuwanderer.

Gegenüber der Nachrichtenagentur AP bewertet der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt die aktuelle Lageübersicht wie folgt:

"Zunächst halte ich es für richtig, dass die Kriminalität im Kontext von Zuwanderung seit nunmehr als einem halben Jahr gesondert vom Bundeskriminalamt erfasst wird. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen gibt es Straftaten, die können nur von Ausländern begangen werden, wie der Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht oder überhaupt die illegale Einreise. Das kam im letzten Jahr besonders häufig vor und hätte die allgemeine Kriminalitätsstatistik verzerrt, wenn man sie dort eingefügt hätte.

Desweiteren bringt die spezielle Erfassung der Straftaten durch Zugewanderte den Vorteil, allen rechten Hetzern und Populisten nüchterne Zahlen vorzulegen, die so manches Schreckensszenario, das an die Wand gemalt wird, demaskiert. Im Großen und Ganzen unterscheidet sich die Häufigkeit von Straftaten begangen durch Zuwanderer nämlich nicht von der in der Gesamtbevölkerung. Beim genauen Blick in die jetzt vorgelegte Statistik fallen jedoch ein paar Besonderheiten auf, die diskutiert gehören und aus denen nicht nur die Sicherheitsbehörden ihre Schlüsse ziehen sollten, sondern auch die Politik.

Insgesamt ist die Zahl der Straftaten, bei den Zugewanderte als Tatverdächtige erfasst wurden, um 36 Prozent zurückgegangen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die jedoch nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass wir es immer noch mit erheblichen Problemen zu tun haben. Schaut man sich nämlich die Herkunftsstaaten der Tatverdächtigen an, so fällt auf, dass der Anteil der Staatsangehörigen aus nordafrikanischen Ländern
(Tunesien, Marokko, Algerien) viel höher liegt, als ihr Anteil an der Gruppe der Zuwanderer. Im Vergleich dazu begehen Zuwanderer aus Syrien, Afghanistan und dem Irak viel weniger Straftaten. Deliktschwerpunkte
waren Vermögens- und Fälschungsdelikte (30%), Diebstahlsdelikte (27%) sowie Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (23%).

Die Erfahrung der Sicherheitsbehörden mit solchen Tätern stellt sich wie folgt dar: Strafurteile sind regelmäßig völlig ohne Auswirkungen auf die Asylverfahren; eine zwingende Rechtsfolge, etwa die der sofortigen
Inhaftierung und Abschiebung, gibt es ohnehin nicht, ganz zu schweigen von mangelnden Haftplätzen zur Sicherung von Abschiebungsverfahren. In wenigen Einzelfällen kommt die Justiz zu harten Urteilen und
verfügt richtigerweise auch die anschließende sofortige Abschiebung des Täters, aber für viele Menschen reicht das nicht aus. Immerhin sind Haftaufenthalte für viele junge Männer aus Afrika oder anderen Regionen
der Welt eher wenig beeindruckende Unterbrechungen ihrer illegalen Tätigkeit an bekannten Plätzen rings um Bahnhöfe und in Fußgängerzonen unserer Großstädte.

Die Politik ist aufgefordert, als Voraussetzung reibungsloser Abschiebungen, endlich die sogenannten Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen. Hier erwarten wir eine Entscheidung zeitnah.

Die Statistik im Kontext von Zuwanderern weist aber auch Zahlen zu politisch motivierter Kriminalität aus – sprich Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte und Flüchtlingsheime sowie gegen Flüchtlinge selbst.

Die Zahlen setzen sich auf weiterhin hohem Niveau 2016 fort. Auch hier sind die Sicherheitsbehörden und der Rechtsstaat gefordert – und natürlich alle Bürgerinnen und Bürger – klare Zeichen zu setzen. Solchen Tätern müssen wir entschieden entgegentreten und ihnen mit entsprechenden Urteilen eindeutige Grenzen aufzeigen."

BKA-Lageübersicht "Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" (Betrachtungszeitraum 01.01.-30.06.2016)