24. November 2025

Treffen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Dienstunfallschutz stärken – DEIG als wirksames Einsatzmittel etablieren

  • Foto: DPolG
    Heiko Teggatz und Sabine Wendt mit Dr. Stefanie Hubig (Mitte), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Die stellvertretenden Bundesvorsitzenden der DPolG, Heiko Teggatz und Sabine Wendt, waren zu Gesprächen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu Gast. Im Austausch mit Ministerin Dr. Stefanie Hubig standen die dringend notwendige Reform des Dienstunfallschutzes sowie die Einführung des Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) im Fokus.

„Der Dienstunfallschutz muss heutzutage einen prioritären Stellenwert einnehmen“, fordert Sabine Wendt. „Es geht sowohl um die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls, als auch um den Kausalzusammenhang mit weit zurückliegenden Ereignissen, die zu einer Dienstunfähigkeit geführt haben“, so Sabine Wendt weiter. Es ist leider keine Seltenheit, dass Kolleginnen und Kollegen schwer oder gar tödlich verletzt werden und in dessen Folge kein qualifizierter Dienstunfall hergeleitet werden kann. Das hat oftmals schwerwiegende Folgen für die Beamten und ihre Angehörigen, wenn es um die Höhe der Versorgungsansprüche geht.

Problematik der aktuellen Rechtslage

Um einen qualifizierten Dienstunfall anerkannt zu bekommen, muss sich ein Beamter in Ausübung seiner Tätigkeit, bezogen auf ein bestimmtes Ereignis, einer möglichen Lebensgefahr bewusst sein. Im Falle der beiden in Kusel ermordeten Kolleginnen und Kollegen wäre dieser Tatbestand nicht erfüllt. „Die in den letzten Jahren stark angestiegenen Fälle von Angriffen auf Polizisten erfordert diesbezüglich eine Änderung der Rechtslage“, mahnt Heiko Teggatz. „Polizistinnen und Polizisten begeben sich heutzutage mancherorts schon in Lebensgefahr, wenn sie in Uniform auf die Straße gehen“, so Teggatz weiter.

Spätfolgen müssen anerkannt werden

Auch kam es in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Folgen eines dienstlichen Ereignisses erst Jahre später zutage kommen - sei es die Folge einer Schadstoffbelastung in Dienstgebäuden oder Schießanlagen oder die Folge posttraumatischer Erlebnisse aufgrund schwerer Verkehrsunfälle oder bewaffnete Konflikte im Auslandseinsatz. Solche Ereignisse müssen als Dienstunfälle anerkannt werden, auch wenn sie mehr als zwei Jahre zurück liegen. „Wenn Kolleginnen und Kollegen einen Dienstunfall anzeigen, der länger als zwei Jahre zurückliegt, sollte die Dienststelle beweisen müssen, dass das zurückliegende Ereignis nicht im Zusammenhang mit den Spätfolgen steht und nicht umgekehrt“, sagt Sabine Wendt. Derzeit ist die Rechtslage in Bund und Ländern so, dass die Beamten belegen müssen, dass die Folgen eines Ereignisses als Dienstunfall anerkannt werden. Liegt das Ereignis mehr als zwei Jahre zurück, wird ein Dienstunfall in der Regel nicht mehr anerkannt.

Im weiteren Gespräch zeigte sich Bundesministerin Hubig interessiert, welche Präventivwirkung das DEIG als neues Führungs- und Einsatzmittel im Einsatz entfaltet. Zahlreiche Erfahrungsberichte aus Bund und Länder belegen eindeutig die deeskalierende Wirkung des DEIG. In den Ländern, in denen das DEIG zur Standardausstattung gehört, sind Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten weniger häufig als in anderen Ländern. Mit der Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang wird jetzt auch die Bundespolizei flächendeckend mit dem DEIG ausgestattet.