15. November 2024

Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchsdelikten

DPolG begrüßt Abstimmung im Bundestag nach Ampel-Aus

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Verlängerung des Gesetzes über die Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchsdelikten begrüßt. Ein Auslaufen dieser Möglichkeit hätte zu einer erheblichen Einschränkung der Möglichkeiten im Kampf gegen Wohnungseinbruchskriminalität geführt.

Bei Tatverdächtigen müsse die Kommunikation abgehört werden, um beispielsweise die bandenmäßige Begehung nachweisen zu können. Auch die Vorratsdatenspeicherung, die einen Blick in die Kommunikationsvergangenheit erlaube, müsse nun endlich im Gesetz verankert werden, so DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt.

In Berlin erklärte Rainer Wendt:

„Es ist ein gutes Signal staatspolitischer Verantwortung, dass die Union der Verlängerung dieser wichtigen Möglichkeit im Kampf gegen Wohnungseinbruchskriminalität zugestimmt hat. Und es ist zugleich ein Beleg dafür, dass es auch in diesen Zeiten möglich ist, vernünftige Politik zu machen, wenn es der Sache dienlich ist, auch über Parteigrenzen hinweg. Es bleibt zu hoffen, dass eine neue Bundesregierung den Bundestag gar nicht mehr in diese Verlegenheit bringt, sondern die Möglichkeit der Überwachung von Telekommunikation von Tatverdächtigen in Fällen von Wohnungseinbruch und schwerem Bandendiebstahl unbefristet bleibt. Dafür wird eine erneute Abstimmung im Bundestag erforderlich werden.

Notwendig in diesem Zusammenhang ist auch die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, um die Strukturen von Banden erkennen und Kontakte von Tatverdächtigen auswerten zu können. Die bisherige Regelung, das so genannte „Quick-Freeze-Verfahren“, ist für diese Zwecke schlicht ungeeignet und rein ideologisch bedingt. Wir brauchen praxistaugliche Regelungen und erwarten, dass eine neue Bundesregierung dies rasch auf den Weg bringt!“