23. Juli 2021

Der Föderalismus und seine Kompetenzrangelei

Das Scheitern der Novelle des Bundespolizeigesetzes

"Die Sicherheit in unserem Land ist eines der wichtigsten Güter, die es zu verteidigen gilt", schreibt der stellvertretende DPolG Bundesvorsitzende Heiko Teggatz in seinem Leitartikel der neuen Ausgabe des Polizeispiegel (Ausgabe Juli/August 2021) und nennt das Scheitern der Novelle des Bundespolizeigesetzes "staatspolitisch unverantwortlich".

Die Aufgaben und Präventivbefugnisse der Bundespolizei fußen auf einem Gesetz, welches letztmalig 1994 angepasst wurde. Die Bundespolizei erledigt also Aufgaben von morgen mit Werkzeug von vorgestern.

Neben Präventivbefugnissen für Onlinedurchsuchungen und Quellen-TKÜ, sollte die Bundespolizei die Befugnis bekommen, die es der ihr ermöglicht, in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (in enger Abstimmung mit den Landesbehörden) aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzusetzen.

Nachdem am 25. Juni 2021 nahezu alle Bundesländer, in denen SPD, FDP, Grüne oder Linke in Regierungsverantwortung stehen, ihre Zustimmung zum Gesetz verweigerten oder den Verweis an den Vermittlungsausschuss empfohlen hatten, ist das Gesetz zur Modernisierung der Befugnisse der Bundespolizei an der Zustimmung des Bundesrates gescheitert!

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