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Vorratsdatenspeicherung gekippt
DPolG: Polizei kann sich nicht mehr auf Gesetzgeber verlassen

 
Berlin, 02.03.2010
Als eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber bezeichnete DPolG Bundesvorsit-zender Rainer Wendt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.

Wendt: „Wieder einmal widmete die Bundesregierung einem Gesetz nicht die notwendige Sorgfalt und wurde rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht. Das eigentliche Ziel, den Sicherheitsbehörden ein effektives Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung an die Hand zu geben, wurde völlig konterkariert von einer Datensammelwut, die selbst EU-Vorgaben noch übertraf.“

Die DPolG zieht für die Polizei daraus die (traurige) Konsequenz, sich bei der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung nicht mehr allein auf gesetzgeberische Vorgaben und technisch vorhandene Möglichkeiten verlassen zu können.

Wendt: „Das Vertrauen unser Kolleginnen und Kollegen in das handwerkliche Können des Gesetzgebers ist erschöpft. Dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht gänzlich verworfen hat, ist nur ein schwacher Trost. Einzig ein erhöhtes Personalaufkommen bei der Polizei ist in nächster Zeit für eine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ein Ausweg. Wenn die verantwortlichen Politiker schon nicht in der Lage sind, rechtsstaatlich einwandfreie Gesetze zur Kriminalitätsbekämpfung zu erlassen, sollten sie wenigstens die personellen Voraussetzungen bei der Polizei in Bund und Ländern schaffen.“