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DPolG: BKA-Gesetz hat keine Chance in Karlsruhe

Berlin, 07.11.2008
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, das BKA-Gesetz im Bundestag zu verabschieden und Nachbesserungen gefordert. Der jetzige Gesetzentwurf berücksichtige die Einwendungen nicht ausreichend und werde nicht lange Bestand haben. Den beabsichtigten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht räumte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt beste Aussichten ein, das BKA-Gesetz werde in seiner jetzigen Form keine Chancen haben, in Karlsruhe zu bestehen.

 

Damit werde sich dieses Gesetz in eine lange Reihe von Sicherheitsgesetzen stellen, die vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind oder korrigiert wurden. Dies, so die DPolG, habe fatale Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung. Hauptkritikpunkt der DPolG ist die „BKA-Selbstkontrolle“. Danach sollen zunächst BKA-Beamte die Ergebnisse der Online-Durchsuchung sichten, bevor sie einem Richter vorgelegt werden.

 

In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt:

 

„Zu den beiden BKA-Beamten, die die Ergebnisse von Online-Durchsuchungen sichten sollen, um die Frage nach dem Schutz privater Lebensgestaltung zu klären, soll nun noch der Datenschutzbeauftragte des BKA treten. Das ist alles andere als ausreichend, das haben wir bereits am ersten Entwurf kritisiert. Der Datenschutzbeauftragte hat im innerdienstlichen Bereich ganz andere Aufgaben, ihn aktiv in solche Verfahren einzubinden, ist sachlich völlig daneben.

 

Die Bundesregierung muss, wenn sie rechtsstaatlich einwandfreie Online-Durchsuchungen ermöglichen will, was wir im Grundsatz begrüßen, ausreichende Planstellen für Richter schaffen, die die Ergebnisse der Maßnahme unmittelbar begutachten können und diejenigen Bereiche, die der privaten Lebensgestaltung zuzuordnen sind, den weiteren Ermittlungen entzieht. Wir wissen, dass dies Geld kosten wird, so ist das in einem Rechtsstaat eben. Billiglösungen im Rechtsstaat sind der falsche Weg.

 

Wir sind davon überzeugt, dass das BKA-Gesetz in Karlsruhe keine Chance haben wird. Das ist umso schlimmer, weil damit wieder einmal ein Sicherheitsgesetz scheitert und den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck vermitteln wird, dass ihre Grundrechte beim Gesetzgeber nicht in besten Händen sind. Mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze sind in den vergangenen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Gesetzgeber schlampig und oberflächlich gearbeitet und alle Ratschläge in den Wind geschlagen hat. Auch bei diesem Gesetz wird sich zeigen, dass große Mehrheiten noch lange nicht große Klugheiten bedeutet.“