Berlin, 06.10.2008
Die Einigung in der Großen Koalition auf eine Grundgesetzänderung, um die Bundeswehr zukünftig im Bedarfsfall im Landesinneren einzusetzen, stößt bei der Deutschen Polizeigewerkschaft auf scharfe Kritik. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt äußerte in Berlin: „Wir werden uns den Wortlaut der Grundgesetzänderung genau anschauen, aber das was bisher bekannt ist und was führende Politiker vor allem der Unionsparteien schon seit Jahren fordern, ruft bei uns entschiedene Ablehnung hervor.
Die Union will unter dem Deckmantel „Terrorismusbekämpfung“ den Ausnahmefall zum Regelfall werden zu lassen. Damit sucht sie eine billige Lösung, um den seit Jahren betriebenen Personalabbau bei der Polizei – vor allem in den Unionsgeführten Bundesländern – zu kaschieren. Ländern, die in der Vergangenheit ohne Sinn und Verstand Stellen bei der Polizei gestrichen haben, fällt ihre eigene Personalpolitik nun auf die Füße. Die ersten Absagen von Fußballspielen in den Regionalligen sind Beweis dafür, dass das Personal bei der Polizei zum Schutz solcher Spektakel nicht mehr ausreicht.
Die Politiker, die die Bundeswehr als ‚Reservepolizei‘ aufbauen wollen, müssen wissen, dass Ausbildung, Ausstattung und Aufgaben von Polizei und Bundeswehr so unterschiedlich sind, dass eine Vermischung unverantwortlich wäre. Wer sie in einen Topf wirft, hat die Prinzipien unserer Verfassung nicht verstanden. Schon jetzt darf die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe - Artikel 35 GG - unterstützend tätig werden, wenn die Polizei nicht über die ausreichenden Mittel verfügt. Der Ausnahmefall des maritimen Küstenschutzes und des Einsatzes der Waffen der Marine innerhalb der Küstengewässer kann durch einfaches Bundesgesetz geregelt werden. Es muss bei dem Grundsatz bleiben: Bundeswehr für die äußere Sicherheit, Polizei für die innere Sicherheit!“


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