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Kosten für Polizeieinsätze bei Fußball-Bundesligaspielen
DPolG erhält Unterstützung von der Politik - Es gibt kein Grundrecht auf Fußball

Berlin, 13.08.2008
In der Diskussion über die Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nach Beteiligung der Fußballvereine an den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußball-Bundesligaspielen kommt Unterstützung von Seiten der Politik. In Hamburg sprachen sich Innenpolitiker von CDU und SPD für eine Beteiligung der Vereine an den Polizeikosten aus. Angesichts von Haushaltskürzungen gerade auch im Polizeibereich sei es nicht hinnehmbar, dass Sportvereine große Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit machten. Ähnliche Ansichten vertritt man in der CDU in Nordrhein-Westfalen.

DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt begrüßt die Zustimmung in der Politik: „Wir registrieren mit Genugtuung, dass auch die verantwortlichen Politiker aufwachen. Wenn es gelingt in allen Bundesländern für unseren Vorschlag Mitstreiter zu gewinnen, können wir ein Stück mehr Gerechtigkeit herstellen. Es kann nicht sein, dass jeder Transportunternehmer, der einen Schwertransport von der Polizei begleiten lässt und Steuern zahlt, dafür zur Kasse gebeten wird. Aber gleichzeitig im Profifußball Millionen verdient werden auf dem Rücken der Allgemeinheit und der Polizei!“

Das Argument des DFB, die Polizei habe einen verfassungsrechtlichen Schutzauftrag bei Fußballspielen so wie bei Demonstrationen trifft nicht zu, so Rainer Wendt: „Die Berufung des DFB auf den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag der Polizei überzeugt nicht. Es gibt nämlich kein Grundrecht auf Fußball. Dagegen müssen polizeiliche Maßnahmen bei Demonstrationen natürlich kostenfrei bleiben, denn hier wird in der Tat ein Grundrecht wahrgenommen, das ist eben der Unterschied.“