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Bundeshauptvorstand der DPolG

Der jährlich mindestens einmal tagende Bundeshauptvorstand - das zweithöchste Gremium nach dem Bundeskongress - besteht aus der Bundesleitung, dem Bundesvorstand, den Ehrenvorsitzenden und mindestens je einem/einer Vertreter/in der Mitgliedsverbände.

Der Bundeshauptvorstand ist zur Entscheidung zuständig für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit sie nicht nach der Satzung oder wegen ihrer Bedeutung für alle Polizeibeschäftigten dem Bundeskongress vorbehalten sind oder soweit sie nicht wegen ihrer Dringlichkeit eine vorläufige Entscheidung der Bundesleitung oder des Bundesvorstandes erfordern. Ferner entscheidet das Gremium u.a. über die Bildung von ständigen Kommissionen, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen und nimmt ggf. die Nachwahl von Mandatsträgern vor.


Resolutionen des Bundeshauptvorstandes: