Der jährlich mindestens einmal tagende Bundeshauptvorstand - das zweithöchste Gremium nach dem Bundeskongress - besteht aus der Bundesleitung, dem Bundesvorstand, den Ehrenvorsitzenden und mindestens je einem/einer Vertreter/in der Mitgliedsverbände.
Der Bundeshauptvorstand ist zur Entscheidung zuständig für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit sie nicht nach der Satzung oder wegen ihrer Bedeutung für alle Polizeibeschäftigten dem Bundeskongress vorbehalten sind oder soweit sie nicht wegen ihrer Dringlichkeit eine vorläufige Entscheidung der Bundesleitung oder des Bundesvorstandes erfordern. Ferner entscheidet das Gremium u.a. über die Bildung von ständigen Kommissionen, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen und nimmt ggf. die Nachwahl von Mandatsträgern vor.
Resolutionen des Bundeshauptvorstandes:
- Europa stärken - Sicherheit erhöhen (26.03.2009)
- Sicherheit mit Augenmaß - Im Zweifel für die Freiheit (17.04.2008)
- Tarifpolitik stärken - Soziale Gerechtigkeit für die Beschäftigten der Polizei sichern (17.04.2008)
- Die Fußball-WM in Deutschland - Herausforderung für die Sicherheit (26.04.2006)
- Keine Chance dem Terror - Innovationen für mehr Sicherheit - Informationsaustausch statt Panzer (29.04.2004)
- Geldwäsche energisch bekämpfen (10.04.2002)


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