17. Januar 2017

Bundesverfassungsgericht: Kein Verbot der NPD

DPolG: Partei muss politisch bekämpft werden

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von heute, die NPD nicht zu verbieten, bestätigt. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Die NPD ist eine schreckliche Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen. Aber wie das Bundesverfassungsgericht nachvollziehbar argumentiert, fehlt ihr die Kraft, diese auch durchzusetzen. Deshalb muss sie politisch bekämpft werden und nicht ihre Mitglieder durch ein Verbot aufgewertet.

Ein Verbot der NPD hätte aus keinem einzigen Neonazi einen Demokraten gemacht. Ein solcher Schritt würde uns also in der Bekämpfung des Rechtsextremismus in Deutschland kaum weiterbringen. Die Neonazi-Szene ist außerdem in zahllose Organisationen zersplittert und konzentriert sich nicht allein in der NPD.

Es kommt jetzt darauf an, die Sicherheitsbehörden weiter zu stärken, um eine Beobachtung der Partei kontinuierlich zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Bundes- und Landesregierungen konsequent gegen die Ursachen des Rechtsextremismus vorgehen. Das Gefühl vieler Menschen, dass es in Deutschland nicht gerecht zugeht, ist leider oft der beste Nährboden für extremistische Positionen.“